Aufnahme in die Psychiatrische Tagesklinik für ältere Patienten

Bitte füllen Sie untenstehenden Fragebogen aus und schicken Sie ihn uns zu. Wir prüfen, ob wir Ihnen eine für Sie passende Therapie in unserer Psychiatrischen Tagesklinik für ältere Patienten anbieten können und werden Sie dann telefonisch zu einem Vorgespräch einladen.

Für dieses Vorgespräch benötigen Sie eine „Verordnung von Krankenhausbehandlung“ (Einweisung). Diese bekommen Sie von Ihrem Facharzt für Psychiatrie, von Ihrem Facharzt für Neurologie oder von Ihrem Hausarzt.

Voraussetzungen für die teilstationäre Aufnahme

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, damit Sie tagesklinisch behandelt werden können:

  • Ihnen liegt eine "Verordnung von Krankenhausbehandlung" vor.
  • Sie sind mindestens 50 Jahre alt
  • Sie sind ausreichend steuerungs- und absprachefähig.
  • Sie besitzen eine Krankheitseinsicht und Motivation für die Psychotherapie.
  • Sie besitzen ein Mindestmaß an Bereitschaft zur Mitarbeit in der Therapie.
  • Sie sind aufgeschlossen bezüglich psychischer Zusammenhänge für die Grunderkrankung.
  • Sie sind in der Lage, den Weg in die Tagesklinik und nach Hause allein zu bewältigen.

Was Sie zum Vorgespräch mitbringen sollten:

  • "Verordnung von Krankenhausbehandlung" (Krankenhauseinweisung)
  • Arztbriefe und Befunde zu bisher erfolgten Untersuchungen
  • Liste der verordneten Medikamente
  • Krankenversichertenkarte

/Sortiert/Kliniken/TK-HAM/fragebogen_psych_tk_3_1_15445.pdf

/Sortiert/Kliniken/TK-HAM/1fb_tk_psychosomatik_22638.pdf

Die tagesklinische Behandlung ist für alle Versicherten möglich

Grundsätzlich nehmen wir Versicherte aller Krankenkassen, Privatversicherungen, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler auf.

Voraussetzung für die teilstationäre Krankenhaus-Behandlung als gesetzlich Versicherter ist eine "Verordnung von Krankenhausbehandlung" Ihres behandelnden Arztes.

Sind Sie Patient mit einer privaten Krankenversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung, unterstützen wir Sie gern bei der Beantragung der notwendigen Kostenübernahme Ihrer Versicherung vor Behandlungsbeginn.