Bei einer fortgeschrittenen Hand- oder Handgelenkarthrose erreichen wir Schmerz- und Beschwerdefreiheit nur durch eine Operation.
Ist das Handgelenk noch nicht komplett geschädigt, säubern wir Ihr Gelenk im Rahmen einer minimalinvasiven Gelenkspiegelung (Arthroskopie). Dabei schaut unsere Handchirurgin beziehungsweise unser Handchirurg mithilfe einer Kamera in Ihr Gelenk, um sich ein Bild vom Zustand des Knorpels, des Knochens und der Bänder zu machen. Bei diesem Eingriff können wir zudem Entzündungsgewebe aus dem Gelenkraum entfernen. So verhindern wir, dass die Entzündung auf Ihr Knochen- und Knorpelgewebe übergreift. Eine moderne operative Option ist die gezielte mikrochirurgische Durchtrennung von schmerzleitenden Nervenfasern (Denervation). Dabei wird ohne Veränderung des geschädigten Gelenks die Schmerzweiterleitung an das Gehirn unterbrochen und die Schmerzen werden vermindert.
Ist der Gelenkknorpel Ihres Handgelenks schwer geschädigt, führen nur teilversteifende Maßnahmen zu dauerhafter Beschwerdefreiheit. Dabei entfernen wir den geschädigten Handwurzelknochen und bringen einen Knochenblock zwischen den übrigen Handwurzelknochen ein.
Nach einer solchen Operation ist die Gesamtbeweglichkeit Ihres Handgelenks zwar reduziert, es bleibt aber eine ausreichend gute Restbeweglichkeit. So können Sie in der Regel Ihre berufliche Tätigkeit und Ihre Freizeitaktivitäten ohne Schmerzen wieder voll aufnehmen.