Kompetente Ansprechpersonen
Sie interessieren sich für unser Behandlungsangebot? Sie möchten einen Termin verienbaren? Bitte kontaktieren Sie uns.

Unsere Sprechzeiten
Wir sind montags bis donnerstag von 8.00 bis 19.30 Uhr und freitags von 8.00 bis 17.30 Uhr gern für Sie da.
Ambulante Untersuchungstermine werden ausschließlich nach Vereinbarung vergeben.
Ambulante Untersuchungstermine
Wir können Ihnen einen ambulanten Untersuchungstermine anbieten, wenn
- Sie privat versichert sind,
- Sie einen Arbeitsunfall, Wege- oder Schulunfall hatten (BG-Fall) und von einer Durchgangsärztin / einem Durchgangsarzt überwiesen wurden,
- Sie im Rahmen einer vorstationären Untersuchung (über die Ambulanzen der Fachabteilungen) kommen und gesetzlich krankenversichert sind (*),
- Sie gesetzlich versichert sind, aber Sie die Untersuchung selbst zahlen möchten(**)
Informationen für gesetzlich Versicherte
(*) Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie im Rahmen einer vorstationären Diagnostik mit einer „Verordnung für Krankenhausbehandlung“ bei uns ambulant untersucht werden.
(**) Wenn Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse die Behandlungskosten vollständig selbst übernehmen möchten oder wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Ausnahmegenehmigung zur Kostenübernahme beantragen. Gesetzlich Versicherte erhalten dann eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Gerne unterstützen wir unsere Patientinnen und Patienten zur zügigen Abklärung der Kostenfrage mit einem Kostenvoranschlag zur Vorlage bei der zuständigen Krankenkasse.