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Unsere Sprechzeiten

Ambulante Untersuchungstermine

Wir können Ihnen einen ambulanten Untersuchungstermin anbieten, wenn

  • Sie privat versichert sind,
  • Sie einen Arbeitsunfall, Wege- oder Schulunfall hatten (BG-Fall) und von einem Durchgangsarzt überwiesen wurden,
  • Sie Bundeswehr oder Polizei angehörigen und eine betriebsärztliche Überweisung mitbringen,
  • Sie im Rahmen einer vorstationären Untersuchung kommen und gesetzlich krankenversichert sind (*),
  • Sie gesetzlich versichert sind, aber Sie die Untersuchung selbst zahlen möchten(**)

Informationen für gesetzlich Versicherte

  • (*) Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie im Rahmen einer vorstationären Diagnostik mit einer „Verordnung für Krankenhausbehandlung“ bei uns ambulant untersucht werden.
  • (**) Wenn Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse die Behandlungskosten vollständig selbst übernehmen möchten, oder wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Ausnahmegenehmigung zur Kostenübernahme beantragen. Gesetzlich Versicherte erhalten dann eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Gerne unterstützen wir unsere Patientinnen und Patienten zur zügigen Abklärung der Kostenfrage mit einem Kostenvoranschlag zur Vorlage bei der zuständigen Krankenkasse.