
Bettina Schmedemann
Chefarztsekretariat Klinik fuer Wirbelsaeulenchirurgie und Skoliosezentrum
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Bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten benötigen wir zur Abklärung der stationären Behandlungsbedürftigkeit in der Regel einen Überweisungsschein oder eine Verodnung von Krankenhausbehandlung. Dies wird mit Ihnen bei der telefonischen Terminvergabe konkret besprochen. Auch die Voraussetzungen für eine aktuelle Bildgebung (Röntgen, MRT, CT) wird in diesem Rahmen mit Ihnen geklärt.
Für Privatpatientinnen und -patienten ist eine Überweisung/Verordnung von Krankenhausbehandlung nicht erforderlich.
Unsere Wirbelsäulenchirurgie mit Skoliosezentrum ist für Sie da: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr.
Termine ausschließlich nach Vereinbarung.
Chefarztsekretariat Klinik fuer Wirbelsaeulenchirurgie und Skoliosezentrum