Untersuchung und Beratung

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Was Sie bitte zur Sprechstunde mitbringen

Bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten benötigen wir zur Abklärung der stationären Behandlungsbedürftigkeit in der Regel einen Überweisungsschein oder eine Verodnung von Krankenhausbehandlung. Dies wird mit Ihnen bei der telefonischen Terminvergabe konkret besprochen. Auch die Voraussetzungen für eine aktuelle Bildgebung (Röntgen, MRT, CT) wird in diesem Rahmen mit Ihnen geklärt.

Für Privatpatientinnen und -patienten ist eine Überweisung/Verordnung von Krankenhausbehandlung nicht erforderlich.

Unsere Sprechzeiten

Unsere Wirbelsäulenchirurgie mit Skoliosezentrum ist für Sie da: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr.

Termine ausschließlich nach Vereinbarung.

Bettina Schmedemann

Bettina Schmedemann

Chefarztsekretariat Klinik fuer Wirbelsaeulenchirurgie und Skoliosezentrum