Privatklinik der Schön Klinik München Harlaching

Wohlfühlen in gepflegter Umgebung

Steigern Sie Ihr Wohlbefinden durch unser Angebot an zusätzlichen Services und exklusiven Dienstleistungen. Eine persönliche Betreuung sowie ein reichhaltiges Portfolio an ergänzenden Leistungen garantieren Ihnen einen angenehmen und komfortablen Aufenthalt.

Unser Service. Rund um Ihren Aufenthalt

Ihre Ansprechpersonen

Das Patientenmanagement steht Ihnen für alle allgemeinen Fragen außerhalb des medizinischen Bereichs zur Verfügung. Gerne informieren wir Sie über die Ausstattung unseres Hauses und beantworten alle Fragen rund um Ihren Aufenthalt.

Kostenübernahme: So einfach geht’s

  • Grundlagen der Kostenübernahme
    Als Versicherte oder Versicherter einer privaten Krankenversicherung sind nicht die Kostenträger, sondern Sie selbst unsere Vertragspartnerin beziehungsweise unser Vertragspartner. Bitte beantragen Sie die Kostenübernahme daher vor Beginn der Behandlung und lassen Sie sich die Kosten bewilligen.
     
  • Welche Kassen übernehmen die Kosten?
    Alle privaten Krankenversicherungen, die den Umfang der Privatklinik in ihren Versicherungsbedingungen als Vollversicherung abdecken, übernehmen die Kosten.
     
  • Welche Informationen benötigen wir von Ihnen?
    Wir benötigen von Ihnen eine gültige Versicherungskarte (Clinic-Card). Falls diese nicht vorhanden ist, brauchen wir einen Nachweis der Mitgliedschaft, beispielsweise die Versicherungsnummer.
     
  • Wichtiger Hinweis
    Die Leistungen in der Privatklinik der Schön Klinik München Harlaching werden nicht im Rahmen eines Versorgungsvertrages mit der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Die Privatklinik unterliegt nicht direkt dem öffentlichen Pflegesatzrecht.

Der rechtliche Status der Privatklinik

Belegungsgrundlagen

Die Privatklinik der Schön Klinik München Harlaching ist nach § 30 der Gewerbeordnung konzessioniert. Die Klinik wird von privaten Krankenversicherungen belegt. Die Leistungen in der Privatklinik der Schön Klinik München Harlaching werden nicht im Rahmen eines Versorgungsvertrages mit der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Die Privatklinik unterliegt nicht direkt dem öffentlichen Pflegesatzrecht.

Worauf müssen Sie achten?

Wir empfehlen Ihnen, bei privaten Krankenversicherungen als Kostenträgern vorab immer eine Kostenzusage einzuholen, damit Sie sicher sind, dass die Krankenversicherung die Kosten auch übernimmt. Die Kosten für die stationäre Behandlung werden von den privaten Krankenversicherungen je nach Versicherungstarif übernommen. In jedem Fall sollten die in den Versicherungsverträgen dargelegten Kriterien erfüllt sein.

Möchten Sie Detailinformationen?

Sie möchten sich über die Abrechnungsmodalitäten in der Privatklinik erkundigen? Kontaktieren Sie uns!