Folgende Regeln gelten ab 1. März 2023:

Testpflicht

Ab dem 1. März gibt es keine Testpflicht mehr für Mitarbeitende, Patienten und Besucher.

Stationäre Patienten sowie mitaufgenommene Angehörige und Patienten mit ambulanter Operation bekommen bei Infekt-Symptomen einen Schnelltest. Mitarbeitende mit Infekt-Symptomen werden zur Infekt-Abklärung an den Hausarzt verwiesen.

 

Maskenpflicht

Besucherinnen und Besucher von Patienten (dazu gehören auch Begleitpersonen) sind weiterhin bis 7. April 2023 gesetzlich verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen, alle anderen gesetzlichen Maskenpflichten sind aufgehoben:

Besucher (FFP2-Maske)

Begleitpersonen von Patienten (FFP2-Maske)

Patienten und Mitarbeitende mit Erkältungs-Symptomen (FFPs-Maske)

Mitarbeitende bei Patientenkontakt  (FFP2-Maske)

 

Keine Maskenpflicht für:

Patienten ohne Erkältungs-Symptome

Mitarbeitende ohne Erkältungs-Symptome in Zeiten ohne Patientenkontakt

Mitarbeitende ohne Erkältungs-Symptome ohne Patientenkontakt auf den OP-Fluren

 

Besuchszeiten

Unsere Patienten werden gebeten, dass Besuche möglichst erst nach 16 Uhr stattfinden sollten. Feste Besuchszeiten gibt es allerdings nicht mehr. Zum eigenen Schutz unserer Patienten sollten Angehörige mit Erkältungs-Symptomen auf Besuche in MHA verzichten.

 

Trotz Aufhebung der meisten Schutzmaßnahmen ist die Pandemie noch nicht vorbei. Bitte halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern ein, wann immer es möglich ist und achten Sie auf eine gute Händehygiene. Wer sich hinter einer FFP2-Maske sicherer fühlt, kann diese freiwillig tragen und bekommt sie auch weiterhin von der Klinik zur Verfügung gestellt.

Stand: 28.02.2022