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Anmeldung zur stationären Aufnahme

In unserer Klinik gibt es verschiedene Möglichkeiten der Aufnahme. Der geeignete Vorgang wird durch Ihre momentane Situation und die gewählte Fachklinik bestimmt.

Aufnahme in das Akut-Krankenhaus

Wir nehmen zur stationären Behandlung Patienten aller Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen auf.

Die Terminvergabe erfolgt über die jeweilige Fachabteilung. Bitte melden Sie sich am Tag der stationären Aufnahme bei der Patientenaufnahme. Diese befindet sich in der Nähe der Rezeption. Dort werden alle nötigen Daten erfasst und der Behandlungsvertrag unterschrieben.

Wir nehmen zur stationären Behandlung Patientinnen und Patienten aller Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen auf.
Die Terminvergabe erfolgt über das zentrale Belegungsmanagement. Bitte melden Sie sich am Tag der stationären Aufnahme bei der Patientenaufnahme. Diese befindet sich in der Nähe der Rezeption. Dort werden alle nötigen Daten erfasst und der Behandlungsvertrag unterschrieben.

Bitte bringen Sie zur stationären Aufnahme folgende Unterlagen mit:

  • Ihre Versichertenkarte
  • den ärztlichen Einweisungsschein

sonstige Unterlagen:

  • Röntgenaufnahmen und Krankenunterlagen

wenn sie sich in Ihrem Besitz befinden:

  • Impfbuch,
  • Allergiepass,
  • Marcumar-Ausweis oder
  • Herzschrittmacherausweis

Für Ihre Fragen stehen unsere Kolleginnen und Kollegen der Patientenaufnahme gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unsere Online-Services.

Aufnahme in eine Anschlussheilbehandlung (AHB)

Wenn Sie zurzeit im Akutkrankenhaus sind, sollten Sie möglichst eine anschließende Rehabilitation in die Wege leiten. Hierbei unterstützen Sie im Normalfall …

  • die behandelnden Ärztinnen und Ärzte der momentan besuchten Klinik
  • der Sozialdienst der momentan besuchten Klinik

Für die Aufnahme bei uns im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt benötigen Sie einen Antrag für eine Heilbehandlung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt – Anschlussheilbehandlung (AHB-Antrag).

Der von Ihnen unterschriebene AHB-Antrag wird vom Sozialdienst des Krankenhauses an Ihre Krankenkasse oder Ihren Rentenversicherungsträger und an unser Haus weitergeleitet.

Der Kostenträger informiert uns in der Regel über die vorliegende Kostenzusage, woraufhin Sie von uns einen Aufnahmetermin mitgeteilt bekommen.
Je nach Gesundheitszustand können Sie zwischen Krankenhausentlassung und Antritt der Rehabilitation auch einige Tage zu Hause verbringen.

Für Ihre Fragen stehen unsere Kolleginnen und Kollegen der Patientenaufnahme gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unsere Online-Services.

Rehabilitation ohne vorausgegangenen Klinikaufenthalt

Sie haben gesundheitliche Beschwerden und infolgedessen ist Ihre Leistungsfähigkeit im Berufs- oder Alltagsleben eingeschränkt?

Sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt auf eine mögliche Behandlung in unserem Haus an. Sowohl bei stationärer als auch bei ambulanter Rehabilitation ist sie oder er die richtige Ansprechperson.

Wir benötigen durch Ihre Haus- oder Fachärztin beziehungsweise Ihren Haus- oder Facharzt

  • eine Rehabilitationsempfehlung,
  • ein Attest
  • eine Rehabilitationsverordnung

Antragsformulare erhalten Sie auch direkt bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger beziehungsweise über deren Internetseiten.

Für Ihre Fragen stehen unsere Kolleginnen und Kollegen der Patientenaufnahme gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unsere Online-Services.