Privatklinik der Schön Klinik Bad Bramstedt

Steigern Sie Ihr Wohlbefinden durch unser Angebot an zusätzlichen besonderen Services und exklusiven Dienstleistungen. Eine persönliche Betreuung und ein Bündel zusätzlicher Leistungen garantieren Ihnen einen angenehmen und komfortablen Aufenthalt.

Unser Service rund um Ihren Aufenthalt

Ihre Ansprechpersonen

Die Schön Klinik Beratung steht Ihnen für alle allgemeinen Fragen außerhalb des medizinischen Bereichs zur Verfügung. Wir informieren Sie gern über die Ausstattung der Schön Klinik Bad Bramstedt und alle Fragen zu Ihrem Aufenthalt.

Aufnahme in die Privatklinik

Um eine zielgerichtete Behandlung zu gewährleisten, benötigen wir vorab einige Unterlagen von Ihnen. Welche dies im Einzelnen sind, erfahren Sie, wenn Sie dem unten stehenden Link folgen.

Abrechnungsmodalitäten

In unsere Privatklinik nehmen wir Patientinnen und Patienten privater Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Selbstzahlende im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung auf. Sind Sie bei einer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle versichert, sind nicht die Kostenträger, sondern Sie selbst unsere Vertragspartnerin beziehungsweise unser Vertragspartner. Bitte beantragen Sie die Kostenübernahme daher vor Beginn der Behandlung und lassen Sie sich die Kosten bewilligen. Beihilfepatientinnen und -patienten benötigen von Ihrer Beihilfestelle eine Bescheinigung über die Beihilfefähigkeit für die erforderliche stationäre Behandlung in unserer Klinik.

Eine Direktabrechnung mit der Beihilfestelle ist leider nicht möglich. Sie erhalten daher jeweils zum 1. und zum 15. des Monats eine Zwischenrechnung über Ihren Beihilfeanteil. Gerne sind wir Ihnen bei dem Antragsverfahren behilflich.

Entgelt nach PEPP

Die Entgelte für die allgemeinen voll- und teilstationären Leistungen des Krankenhauses richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Krankenhausgesetzes (KHG) sowie der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) in der jeweils gültigen Fassung. Danach werden allgemeine Krankenhausleistungen überwiegend über mit Bewertungsrelationen bewertete pauschalierende Entgelte für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) anhand des PEPP-Entgeltkataloges abgerechnet. Der aktuelle Basisentgeltwert beträgt für Erwachsene 242,92 Euro und für Jugendliche 237,28 Euro.

Kosten für Komfortleistungen

  • Wahlleistung Einzelzimmer: 200,00 Euro/Tag
  • Wahlleistung Doppelzimmer: 104,00 Euro/Tag
  • Wahlleistung Doppelzimmer Jugendbereich: 99,00 Euro/Tag

Wahlärztliche und physikalische Leistungen

Nach den Erfahrungen in der Schön Klinik Bad Bramstedt beträgt die durchschnittliche Vergütung für ärztliche Wahlleistungen circa 75,00 Euro pro Behandlungstag. Im Einzelnen richtet sich die konkrete Abrechnung nach den Regeln der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die genannten Preise werden von Ihrem Kostenträger (zum Beispiel private Krankenversicherung, Beihilfestelle) gemäß Ihrem individuellen Versicherungstarif übernommen.

Der rechtliche Status

Belegungsgrundlagen
Die Privatklinik der Schön Klinik Bad Bramstedt ist nach § 30 der Gewerbeordnung konzessioniert. Die Klinik wird von privaten Krankenversicherungen belegt. Die Leistungen in der Privatklinik der Schön Klinik Bad Bramstedt werden nicht im Rahmen eines Versorgungsvertrages mit der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Die Privatklinik unterliegt nicht direkt dem öffentlichen Pflegesatzrecht.

Worauf müssen Sie achten?
Wir empfehlen Ihnen, bei privaten Krankenversicherungen als Kostenträger vorab immer eine Kostenzusage einzuholen, damit Sie sicher sind, dass die Krankenversicherung die Kosten auch übernimmt. Die Kosten für die stationäre Behandlung werden von den privaten Krankenversicherungen je nach Versicherungstarif übernommen. In jedem Fall sollten die in den Versicherungsverträgen dargelegten Kriterien erfüllt sein.

Wichtiger Hinweis
Die Leistungen in der Privatklinik der Schön Klinik Bad Bramstedt werden nicht im Rahmen eines Versorgungsvertrages mit der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Die Privatklinik unterliegt deshalb nicht dem Pflegesatzrecht.