Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus

Rundum versorgt von Kopf bis Fuß – auch in Pandemie-Zeiten

Die Schön Klinik Düsseldorf bietet auch in Pandemie-Zeiten weiterhin medizinische Behandlung auf höchstem Niveau. Wir tun alles dafür, dass Sie sich in unserer Klinik sicher fühlen können. So halten wir uns strikt an die Vorgaben der Gesundheitsbehörde Düsseldorf. Darüber hinaus setzen wir konsequent die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) um und passen die Besucherregelung regelmäßig an die geltenden Vorgaben an.

Aktuelle Besuchsregelung bis zum 07.04.2023

+++ Wichtige Information für Besucherinnen und Besucher! +++

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des aktuell gültigen Infektionsschutzgesetz gilt für Besucher:innen im Gebäude der Schön Klinik Düsseldorf (und auch durchgehend während des Krankenbesuches) nach wie vor die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske.

Unsere Besuchszeiten:

  • In der Schön Klinik Düsseldorf gelten Besuchszeiten von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr. 
  • Schwerstkranke Patient:innen, Patient:innen im Sterbeprozess, Patient:innen auf der Intensivstation sowie Patient:innen mit einer Behinderung, demenzieller oder psychiatrischer Erkrankung dürfen täglich im Zeitfenster von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr ebenfalls ab dem ersten Behandlungstag Besuch empfangen. Dazu gehören auch Besuche von Seelsorgern, Betreuer:innen sowie Dienstleister:innen der palliativen Versorgung. Dieser Besuch muss im Vorfeld telefonisch bei der behandelnden Fachabteilung angemeldet werden.
  • Stationär und ambulant behandelte Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren dürfen ab dem ersten Behandlungstag Besuch auch außerhalb von definierten Besuchszeiten empfangen.
  • Notfall-Patient:innen dürfen generell von einer Person begleitet werden, die auch im Warteraum Platz nehmen darf. Bei Kindern oder Teenagern unter 18 Jahren, die als Notfall in unsere Klinik kommen, dürfen beide Elternteile die Klinik mit betreten.

Letzte Aktualisierung: 01.03.2023

MVZ: Wichtige Information für ambulante Patient:innen!

Es gelten folgende Basisvorgaben für den Zutritt von ambulanten Patient:innen:

  • Patient:innen für unser MVZ (vergleichbar mit einer Arztpraxis) müssen konsequent eine FFP2-Maske tragen.