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12.08.2020 11:16 Uhr

Psychische Versorgung stärken: Neue Personalvorgaben und mehr Online-Angebote

Erwin Rüddel, CDU-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages sowie Armin Schwarz, Mitglied des hessischen Landtags, haben sich am 7. August 2020 bei einem Besuch in der Schön Klinik Bad Arolsen mit Klinikleiter Daniel Roschanski über aktuelle Entwicklungen in der videobasierten Psychotherapie sowie die neuen Regelungen zur Personalausstattung in psychosomatischen Kliniken ausgetauscht.

Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen haben den Bedarf nach Video-Konsultationen in der Psychotherapie deutlich erhöht. Bei einer Mitgliederbefragung der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung gaben 77 Prozent an, die Möglichkeit psychotherapeutischer Videositzungen zu nutzen. Patienten, die ihre Therapie online durchführen, profitieren u. a. von deutlich kürzeren Wartezeiten und dem einfacheren Zugang zu Spezialisten. Dies kommt insbesondere Menschen zugute, die nicht in Großstädten wohnen.

Um Antworten auf drängende Fragen im Bereich der psychosomatischen Therapie zu erhalten, suchten die beiden CDU-Politiker Erwin Rüddel, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, sowie Armin Schwarz, Mitglied des hessischen Landtages, das direkte Gespräch mit den Experten in der Schön Klinik Bad Arolsen, einer der führenden hessischen psychosomatischen Kliniken. Es war bereits der zweite Besuch von Rüddel in der Schön Klinik innerhalb der letzten 14 Monate.

„Wir wollen die Video-Psychotherapie mit ihren vielen Vorteilen dauerhaft verankern“, so Roschanski nach dem Treffen. „Wir setzen uns daher dafür ein, die Einschränkungen für die videogestützte Psychotherapie nicht nur zu Corona-Zeiten, sondern dauerhaft abzuschaffen.“ So dürfen Psychotherapeuten nur 20 Prozent aller online durchgeführten Leistungen abrechnen und müssen (in nicht-Corona-Zeiten) das Erstgespräch in jedem Fall persönlich abhalten.

Ein zweites hochaktuelles Gesprächsthema war die „Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik“, für die bis Ende Oktober ein verbesserter Entwurf durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erarbeitet wird. Eine erste Fassung hat der G-BA soeben an die Interessenverbände zur Kommentierung verschickt. In dieser Richtlinie werden Mindestvorgaben für ärztliches, pflegerisches und therapeutisches Personal in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern definiert. Werden die Mindestvorgaben verfehlt, wird den Kliniken die Behandlung nicht vergütet.

Die Richtlinie beinhaltet Minutenwerte, nach denen die Mindestmenge an Ärzten, Pflegekräften und therapeutischem Personal berechnet wird. Sie sehen hohe Werte für Pflegekräfte im Verhältnis zu Therapeuten vor. Gerade psychisch erkrankte Menschen sind aber in der Regel nicht bettlägrig und können sich selbst versorgen – was sie viel mehr benötigen sind Therapiestunden. Diese würden ihnen aber nach der aktuellen Fassung der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) zu Gunsten von mehr Pflegeminuten gestrichen. „Die Personalvorgaben für die Behandlung psychisch kranker Menschen gefährden eine adäquate Versorgung“, sagt Roschanski. Schon heute warten depressive Menschen rund 6-7 Monate auf einen Therapieplatz, bei Essstörungen haben wir Wartezeiten von bis zu 10 Monaten. Da wir die Anzahl der Behandlungsplätze nicht erhöhen können, heißt das für Betroffene: Sie warten im Schnitt länger als zwei Jahre auf einen Therapieplatz.“

Hinzu kommt, dass bei Umsetzung der Pflegevorgaben Pflegekräfte aus Bereichen abgezogen werden müssten, in denen sie dringender benötigt werden. Schon heute fehlen nach Erhebungen des Deutschen Pflegerates bis zu 50.000 Pflegekräfte, das Institut der deutschen Wirtschaft prognostiziert, dass in den nächsten 15 Jahren rund 307.000 Pflegekräfte in der stationären Versorgung fehlen werden. „Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, warum in der Versorgung psychisch erkrankter Menschen zusätzliche Pflegekräfte aufgebaut werden sollen, die für deren Versorgung nicht benötigt werden“, erklärte Roschanski.

 

Über die Schön Klinik Bad Arolsen

Die Schön Klinik Bad Arolsen ist eine der führenden psychosomatischen Fachkliniken in Hessen. Die Klinik deckt das gesamte Spektrum der Psychosomatik ab und bietet Erwachsenen sowie Jugendlichen ab 12 Jahren spezialisierte Therapiekonzepte. Die Behandlungsschwerpunkte umfassen Depressionen, dekompensierten Tinnitus und Hyperakusis, Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom im Erwachsenenalter (ADHS), Burn-out-Syndrom, Essstörungen sowie weitere Indikationen (z. B. Angst- und Zwangsstörungen sowie Schwindelerkrankungen). Das Behandlungskonzept orientiert sich an integrativ-verhaltensmedizinischen Grundlagen. Die Klinik beschäftigt rund 300 Mitarbeiter.

www.schoen-klinik.de/bad-arolsen

Über die SCHÖN KLINIK

Die größte familiengeführte Klinikgruppe Deutschlands behandelt alle Patienten, ob gesetzlich oder privat versichert. Seit der Gründung durch die Familie Schön im Jahr 1985 setzt das Unternehmen auf Qualität und Exzellenz durch Spezialisierung. Seine medizinischen Schwerpunkte sind Psychosomatik, Orthopädie, Neurologie, Chirurgie und Innere Medizin. An derzeit 26 Standorten in Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein sowie Großbritannien behandeln 10.600 Mitarbeiter jährlich rund 300.000 Patienten. Seit vielen Jahren misst die Schön Klinik Behandlungsergebnisse und leitet daraus regelmäßig relevante Verbesserungen für ihre Patienten ab.