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Privatklinik der Schön Klinik Bad Arolsen

Steigern Sie Ihr Wohlbefinden durch unser Angebot an besonderen Services und exklusiven Dienstleistungen. Eine persönliche Betreuung und ein Bündel zusätzlicher Leistungen garantieren Ihnen einen angenehmen und komfortablen Aufenthalt.

Ihr Ansprechpartner

Die Schön Klinik Beratung steht Ihnen für alle allgemeinen Fragen außerhalb des medizinischen Bereichs zur Verfügung. Wir informieren Sie gerne über die Ausstattung der Schön Klinik Bad Arolsen und alle Fragen zu Ihrem Aufenthalt.

Aufnahme in die Privatklinik

Um eine zielgerichtete Behandlung zu gewährleisten, benötigen wir vorab einige Unterlagen von Ihnen. Welche dies im Einzelnen sind, erfahren Sie, wenn Sie dem unten stehenden Link folgen.

Schön Komfort-Leistungen der Privatklinik

In unserer Privatklinik bieten wir Privatversicherten, Beihilfeberechtigten (jeweils mit Zimmerwahlleistung) oder Selbstzahlern ein Mehr an Komfort und Service: geräumige Zimmer, Zutritt zur exklusiven Schön Komfort-Lounge, abwechslungsreiche und gesunde Menüs im schicken Schön Komfort-Restaurant sowie viele weitere Extras. Detailliertere Informationen finden Sie auf unserer Privatpatienten- und Selbstzahlerseite.

Informationen zu Kostenübernahme

Wir nehmen zur stationären Behandlung Patienten aller privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen auf. Als Versicherter einer Privaten Krankenversicherung und Beihilfestelle sind nicht die Kostenträger, sondern Sie selbst unser Vertragspartner.

Bei einer notwendigen stationären Krankenhausbehandlung ist in der Regel keine Kostenübernahmeerklärung der Privaten Krankenversicherung notwendig. Die Krankenhausbehandlung ist dem Grunde nach beihilfefähig. Daher benötigen Sie von Ihrer Beihilfestelle ebenfalls keine Kostenübernahme. In welchen Fällen eine Kostenübernahme dennoch erforderlich ist, teilen Ihnen gerne die Mitarbeiter der Schön Klinik Beratung mit.

Die genannten Preise werden von Ihrem Kostenträger (zum Beispiel private Krankenversicherung, Beihilfestelle) gemäß Ihrem individuellen Versicherungstarif übernommen.

Entgelt nach PEPP

Die Entgelte für die allgemeinen voll- und teilstationären Leistungen des Krankenhauses richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des KHG sowie der BPflV in der jeweils gültigen Fassung. Danach werden allgemeine Krankenhausleistungen überwiegend über mit Bewertungsrelationen bewertete pauschalierende Entgelte für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) anhand des PEPP-Entgeltkataloges abgerechnet.

Kosten für Komfortleistungen

Unsere Komfortleistungen exklusiv für Privatpatienten und Selbstzahler.

  • Schön Premium Plus    200,00 Euro/Tag
  • Schön Premium             104,00 Euro/Tag

Kosten für wahlärztliche und physikalische Leistungen

Nach den Erfahrungen in der Schön Klinik Bad Arolsen beträgt die durchschnittliche Vergütung für ärztliche Wahlleistungen ca. 75,00 Euro pro Behandlungstag. Im Einzelnen richtet sich die konkrete Abrechnung nach den Regeln der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Abrechnungsmodalitäten

Eine Direktabrechnung mit der Beihilfestelle ist leider nicht möglich. Sie erhalten daher jeweils zum 1. und zum 15. des Monats eine Zwischenrechnung über Ihren Beihilfeanteil. Bitte reichen Sie diese Rechnungen dann umgehend bei Ihrer Beihilfestelle ein. Damit diese Rechnungen von Ihrer Beihilfestelle schnell bearbeitet werden können, bringen Sie bitte ggf. die entsprechenden Antragsformulare mit. Je nach Bundesland und individuellem Versicherungstarif kann Ihnen Ihre Beihilfestelle einen Eigenanteil für gewisse Leistungen verrechnen. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Beihilfestelle. Mit Ihrer privaten Krankenversicherung rechnen wir den Tagessatz direkt ab.

Sofern Sie Hilfe beim Ausfüllen der Anträge benötigen, wenden Sie sich bitte während Ihres Aufenthalts an die Patienentenbetreuung.

Der rechtliche Status der Privatklinik

Die Privatklinik der Schön Klinik Bad Arolsen nimmt Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler auf. Die dafür erforderliche Konzession nach § 30 der Gewerbeordnung liegt vor.

Die Privatklinik wird von allen privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen belegt. Die Leistungen in der Privatklinik Bad Arolsen werden nicht im Rahmen eines Versorgungsvertrages mit der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Die Behandlung findet nicht in öffentlich geförderten Räumlichkeiten statt. Die Privatklinik unterliegt deshalb nicht dem Pflegesatzrecht.

Keine Kur- oder Rehabehandlung

Wir führen ausschließlich stationäre Krankenhausbehandlungen durch. In Anbetracht des intensiven Behandlungsprogramms ist die Schön Klinik Bad Arolsen nicht geeignet für Personen, die ausschließlich eine Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlung oder eine Rehabilitationsmaßnahme durchführen wollen. In der Privatklinik rechnen wir sinngemäß nach Bundespflegesatzverordnung ab.

Die Leistungen in der Privatklinik der Schön Klinik Bad Arolsen werden nicht im Rahmen eines Versorgungsvertrages mit der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Die Privatklinik unterliegt deshalb nicht dem Pflegesatzrecht.