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29.11.2022 14:14 Uhr

Jan-Wilhelm Pohlmann, MdL, betont zielgerichtete Personalausstattung in der Psychosomatik

Der Landtagsabgeordnete Jan-Wilhelm Pohlmann besuchte die Schön Klinik Bad Arolsen, um mit Klinikgeschäftsführer Daniel Roschanski über die  Versorgung psychosomatisch erkrankter Menschen zu sprechen. Angesichts stark steigender Nachfrage, die auch die psychosomatische Fachklinik mit über 300 Betten und mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erlebt, gefährden politische Richtlinien zur Personalausstattung die Versorgung Betroffener.

In der Schön Klinik Bad Arolsen werden Erwachsene und Jugendliche ab einem Alter von 12 Jahren behandelt. Die Klinik ist aktuell ausgelastet und es kommt auch zu Wartezeiten für Patientinnen und Patienten. Durch die Pandemie hat sich die Zahl der Behandlungsanfragen deutlich erhöht. „Das zeigt, wie wichtig das Vorhalten ausreichender Behandlungskapazitäten im Bereich der Psychosomatik ist“, erklärte Pohlmann. Roschanski betonte zudem: „Gerade bei Jugendlichen ist es von zentraler Bedeutung, eine psychosomatische Erkrankung frühzeitig zu behandeln.“ Da der Klinikaufenthalt bis zu drei Monate dauern kann, wird die Beschulung der Patientinnen und Patienten in der Klinik während dieser Zeit durch die Karl-Preising-Schule in Bad Arolsen sichergestellt.

Eine große Herausforderung ist die „Richtlinie zur Personalausstattung für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser“ (PPP-RL). Mit der Richtlinie gelten seit Anfang 2021 Mindestvorgaben zur personellen Ausstattung, deren Unterschreiten Sanktionen nach sich ziehen kann. Diese Mindestvorgaben basieren auf Erfahrungswerten der Psychiatrie, die andere Personalschlüssel – insbesondere im Pflegebereich – benötigt als die Psychosomatik. Der Schwerpunkt in der Psychosomatik liegt auf der ganzheitlichen Therapie der Patientinnen und Patienten. Die Schön Klinik Bad Arolsen setzt daher in diesem Zusammenhang zahlreiche Psychologinnen und Psychologen ein. Darüber hinaus werden große Teile des Pflegepersonals psychotherapeutisch weitergebildet. So wird die psychosomatische Behandlung umfassend unterstützt. Dies spiegelt sich auch nachhaltig in den erfolgreichen Behandlungsergebnissen wider.

Die „Richtlinie zur Personalausstattung für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser“ (PPP-RL) berücksichtigt nicht, dass in der Psychosomatik ein geringerer Pflegeaufwand besteht als in der Psychiatrie. Eine undifferenzierte Umsetzung der Vorgaben würde dazu führen, dass das Pflegepersonal im Bereich der Psychosomatik erhöht werden müsste, obwohl hierfür kein konkreter Bedarf besteht. „Psychiatrien und Psychosomatik zu vergleichen, wird den unterschiedlichen Schwerpunkten und dem jeweiligen Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten nicht gerecht. Die Anforderungen an eine Psychiatrie können nicht einfach verallgemeinert werden“, so Pohlmann. „Auf dem Arbeitsmarkt besteht ein erheblicher Bedarf an Pflegekräften. Der zuständige „Gemeinsame Bundesausschuss“ muss deshalb darauf achten, dass Mindestvorgaben zum Pflegepersonal nur in dem Umfang in Kraft treten, wie dieses tatsächlich benötigt werden. Ansonsten wird der Pflegekräftemangel noch weiter verschärft“, ergänzte Pohlmann.