Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange
NICHT ZUR VERTEILUNG IN ODER AN EINE PERSON MIT AUFENTHALT ODER WOHNSITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DIE US-AMERIKANISCHEN VIRGIN ISLANDS, GUAM, AMERICAN SAMOA, WAKE ISLAND UND DIE NORTHERN MARIANA ISLANDS), EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND DEM DISTRICT OF COLUMBIA (DIE "VEREINIGTEN STAATEN") ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERBREITUNG DIESES DOKUMENTES UNZULÄSSIG IST

Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange
21. März 2023
SCHÖN KLINIK SE
(die "Emittentin")
ERGEBNIS UND ANNAHME DES RÜCKKAUFANGEBOTS
Am 1. März 2023 startete die Emittentin ein freiwilliges limitiertes Rückkaufangebot (das "Rückkaufangebot") bis am 21. März 2023 (12.00 Uhr MEZ) (die "Angebotsfrist") in Bezug auf ihre im Jahr 2019 ausgegebene CHF 50'000'000 (zum damaligen Zeitpunkt noch CHF 11'610'000 ausstehend) 2⅛% Anleihe 2019-2024 (Valorennummer: 41'904'112, ISIN: CH0419041121, Ticker: SKS192) (die "SKS192 Obligationen"). Die SKS192 Obligatio-nen haben einen Nennwert von je CHF 5'000 und werden am 20. Mai 2024 fällig.
Das Rückkaufangebot war limitiert auf SKS192 Obligationen mit einem aggregierten Nennwert von CHF 500'000 (der "Maximum Tender Amount"), d.h. 100 SKS192 Obligationen. Bis zum Ende der Angebotsfrist wurden der Emittentin mehr als 100 SKS192 Obligationen angeboten. Die Emittentin passt hiermit die Maximum Tender Amount Condition an, indem sie den Maximum Tender Amount auf SKS192 Obligationen mit einem aggregierten Nennwert von CHF 1'065'000, d.h. 213 SKS192 Obligationen, erhöht. Die Emittentin bestätigt, dass sie 213 angediente SKS192 Obligationen annimmt und dass die Bezahlung der Barabgeltung gegen Lieferung von 213 angedienten SKS192 Obligationen am 24. März 2023 gemäss den Bedingungen des Rückkaufangebots erfolgen wird.