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01.03.2023 07:00 Uhr

Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange

NICHT ZUR VERTEILUNG IN ODER AN EINE PERSON MIT AUFENTHALT ODER WOHNSITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DIE US-AMERIKANISCHEN VIRGIN ISLANDS, GUAM, AMERICAN SAMOA, WAKE ISLAND UND DIE NORTHERN MARIANA ISLANDS), EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND DEM DISTRICT OF COLUMBIA (DIE "VEREINIGTEN STAATEN") ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERBREITUNG DIESES DOKUMENTES UNZULÄSSIG IST

Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange


1. März 2023


SCHÖN KLINIK SE


(die "Emittentin")


Die Emittentin startet heute ein freiwilliges Rückkaufangebot (das "Rückkaufangebot") in Bezug auf ihre im Jahr 2019 ausgegebene CHF 50'000'000 (CHF 11'610'000 ausstehend) 2⅛% Anleihe 2019-2024 (Valorennummer: 41'904'112, ISIN: CH0419041121, Ticker: SKS192) (die "SKS192-Titel"). Die SKS192-Titel haben einen Nennwert von je CHF 5'000 und werden am 20. Mai 2024 fällig.


Mit dem Rückkaufangebot bietet die Emittentin den Anleihegläubigern an, ihre SKS192-Titel gegen eine Barzahlung von 103,0% des Nennwerts jedes SKS192-Titels zuzüglich aufgelaufener Zinsen bis zum voraussichtlich am 24. März 2023 stattfindenden Vollzugstag des Rückkaufangebots anzudienen. Das Rückkaufangebot unterliegt einem maximalen Rückkaufvolumen von SKS192-Titeln mit einem Nominalwert von insgesamt CHF 500'000 (das «Maximale Rückkaufvolumen»), d.h. 100 SKS192-Titel.


Das Rückkaufangebot unterliegt den Angebotsbeschränkungen, die im Informationsmemorandum (wie nachstehend definiert), das auf der Internetseite der Emittentin (www.schoen-klinik.de) verfügbar ist, dargelegt sind und durch Verweis hierin aufgenommen werden.


Das Rückkaufangebot beginnt am 1. März 2023 und endet am 21. März 2023, 12:00 Uhr MEZ ("Angebotsfrist"), vorbehaltlich des Rechts der Emittentin, das Rückkaufangebot zu ändern.


Das Rückkaufangebot unterliegt den folgenden Bedingungen:

 

  • Es wurde kein Urteil, keine Verfügung oder sonstige behördliche Massnahme erlassen, die das Rückkaufangebot oder dessen Durchführung verbietet oder für rechtswidrig erklärt.
  • Das Rückkaufangebot ist auf SKS192-Titel mit einem Nominalwert von insgesamt CHF 500'000, d.h. 100 SKS192-Titel beschränkt (die «Maximale Rückkaufvolumenbeschränkung»).
  • Nach Abschluss des Rückkaufangebots hat die Emittentin insgesamt mindestens 80% der ursprünglich aus-gegebenen SKS192-Titel ("Mindestannahmequote") zurückgekauft, sodass die Emittentin die SKS192-Titel gemäss Art. 4(b) der Anleihebedingungen kündigen und die verbleibenden SKS192-Titel vorzeitig zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen (d.h. ohne Prämie) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zurückkaufen kann (Clean-up Call).


Die Emittentin behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit (i) die Angebotsfrist zu verlängern, (ii) einen der anderen im Rückkaufangebot genannten Termine zu ändern, und (iii) auf die Bedingung der Mindestannahmequote zu verzichten oder die Maximale Rückkaufvolumenbeschränkung durch eine Erhöhung des Maximalen Rückkaufvolumens anzupassen.


Eine solche Änderung des Rückkaufangebots wird mit ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite der Emittentin (www.schoen-klinik.de), die auch nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgen kann, wirksam.


Alle Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot erfolgen rechtsgültig auf der Internetseite der Emittentin (www.schoen-klinik.de). Soweit anwendbar, werden die Veröffentlichungen auch gemäss den Ad hoc-Mitteilungspflichten der SIX Exchange Regulation erfolgen.


Das Informationsmemorandum im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot (das "Informationsmemoran-dum") ist auf der Internetseite der Emittentin (www.schoen-klinik.de) verfügbar. Die Anleihebedingungen der SKS192 Anleihen in deutscher Sprache sind bei der Helvetische Bank AG (der "Abwicklungsagent"), welche von der Emittentin als Abwicklungsagent (Tender Agent) im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot beauftragt wurde, kostenlos erhältlich (per E-Mail: prospectus@helvetischebank.ch oder per Telefon: +41 (0)44 204 56 19).


Diese Ad hoc-Mitteilung muss in Verbindung mit dem Informationsmemorandum gelesen werden. Das Informa-tionsmemorandum enthält wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine Entscheidung in Bezug auf das Rückkaufangebot getroffen wird. Anleihegläubigern, die sich nicht sicher sind, welche Massnahmen sie ergreifen sollten, oder die sich über die Auswirkungen des Rückkaufangebots im Unklaren sind, wird empfohlen, sich unverzüglich von ihrem Effektenhändler, Bankberater, Anwalt, Buchhalter oder einem anderen unabhängigen Finanz-, Steuer- oder Rechtsberater beraten zu lassen, auch im Hinblick auf etwaige steuerliche Konsequenzen. Weder die Emittentin noch der Abwicklungsagent äussern sich hiermit zu den Bedingungen des Rückkaufangebots. Jede natürliche oder juristische Person, deren SKS192-Titel in ihrem Namen von einem Effektenhändler, einer Bank, Depotbank, Treuhandgesellschaft oder einem anderen Beauftragten oder Vermittler gehalten werden, muss sich mit diesem Unternehmen in Verbindung setzen, wenn sie ihre SKS192-Titel andienen möchte. Weder die Emittentin noch der Abwicklungsagent geben eine Empfehlung ab, ob Anleihegläubiger ihre SKS192-Titel andienen sollen.